🚦 Das Ampel-System
Zählt das zur kleingärtnerischen Nutzung – oder nicht? Diese Übersicht sortiert die typischen Gartenelemente in Grün, Gelb und Rot.
Grün – zählt voll als Anbaufläche
Diese Flächen werden auf das Pflicht-Drittel angerechnet. Mit ✅ markierte Punkte erfüllen zusätzlich die 10-%-Gemüsebeet-Pflicht.
- ✅ Gemüse- und Kräuterbeete (aktiv bepflanzt)
- ✅ Bepflanzte Hochbeete
- ✅ Frühbeete & Gewächshausflächen (mit Anbau)
- • Obstbäume (nach Höhe: 2, 5 oder 10 m² je Baum)
- • Beerensträucher (2 m² je Strauch)
- • Fruchttragende Rankpflanzen wie Wein oder Kiwi (2 m²)
- • Erdbeerbeete
- • Kartoffel-, Zwiebel- und Kürbisflächen
- • Sommerblumen & einjährige Zierpflanzen
Gelb – erlaubt und erwünscht, zählt aber nicht
Das „zweite Drittel": schön für Mensch und Insekten, aber keine kleingärtnerische Nutzfläche im Sinne des Gesetzes.
- • Stauden- und Rosenbeete
- • Rasen- und Erholungsflächen
- • Ziergehölze und Hecken (reine Einfriedung)
- • Teich oder Insektenwiese
- • Sitzplätze im Grünen
Rot – zählt nicht oder ist nicht zulässig
- • Terrassen, befestigte Wege und Stellflächen – Baufläche, keine Nutzung
- • Reine Rasenparzellen („Freizeitgrundstück") – gefährden den Kleingartenstatus
- • Bäume & Ziergehölze, die im freien Wuchs über 4 m erreichen (z. B. Walnuss, Fichte, Birke) – in Kleingärten nicht zulässig
- • Dauerhaftes Wohnen in der Laube – gesetzlich verboten
- • Lauben über 24 m² (inkl. überdachter Terrasse) – nicht genehmigungsfähig
- • Ortsfeste Pools und große bauliche Anlagen ohne Genehmigung
Drittel-Regelung und 10-%-Pflicht einfach erklärt.
Mit dem Drittel-Rechner prüfen, wo deine Parzelle steht.
Einordnung nach Merkblatt „Kleingärtnerische Nutzung", BdK Reinickendorf e. V. (Stand 07/2026) und Bundeskleingartengesetz. Sommerblumen und einjährige Zierpflanzen werden bei uns nach Vorstandsbeschluss (07/2026) zur Nutzfläche gezählt. Im Zweifel entscheidet die Einzelfallprüfung durch Vorstand bzw. Bezirksverband.