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Kleingärtnerische Nutzung – einfach erklärt

Was bedeutet eigentlich „kleingärtnerische Nutzung"? Hier bekommst du die wichtigsten Regeln ohne Juristendeutsch – mit konkreten Zahlen für unsere Kolonie.

🌱 Warum gibt es diese Regel überhaupt?

Kleingärten sind so günstig, weil sie rechtlich keine Freizeitgrundstücke sind: Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) schützt die niedrige Pacht – aber nur, solange die Gärten tatsächlich zum Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf genutzt werden. Fällt diese Nutzung weg, verliert die ganze Anlage ihren gesetzlichen Schutz und damit ihre günstige Pacht.

Die Regel schützt also nicht den Vorstand, sondern alle Gartenfreunde – deshalb wird die Einhaltung vom Bezirksverband auch regelmäßig geprüft.

📐 Die Drittel-Regelung

Als Faustregel gilt die Aufteilung der Parzelle in drei Bereiche:

1. Drittel: Anbau

Obst, Gemüse, Kräuter, Beerensträucher – die eigentliche kleingärtnerische Nutzung. Pflicht: mindestens ⅓ der Gesamtfläche.

2. Drittel: Ziergarten

Stauden- und Rosenbeete, Rasen, Ziergehölze. Schön und erwünscht – zählt aber nicht als Anbaufläche. (Einjährige Sommerblumen zählen bei uns dagegen mit.)

3. Drittel: Laube & Wege

Laube (max. 24 m² inkl. überdachter Terrasse), Terrasse, Wege, Sitzplätze.

Beispiel: Bei einer 300-m²-Parzelle müssen mindestens 100 m² kleingärtnerisch genutzt werden – davon mindestens 30 m² als echte Gemüsebeete (siehe unten).

🥕 Zusätzlich: die 10-%-Gemüsebeet-Pflicht

Der Bezirksverband Reinickendorf verlangt zusätzlich, dass mindestens 10 % der Gesamtfläche konkret aus Gemüse- und Kräuterbeeten bestehen (dazu zählen auch bepflanzte Hochbeete, Frühbeete und Gewächshausflächen).

Wichtig: Obstbäume und Beerensträucher allein reichen für diese 10 % nicht aus – es braucht echte Beetfläche, auf der aktiv angebaut wird.

🧮 Was wird wie angerechnet?

Diese Richtwerte stammen aus dem Merkblatt „Kleingärtnerische Nutzung" des Bezirksverbands der Kleingärtner Reinickendorf e. V. (Stand 07/2026) – genau damit rechnet auch unser Drittel-Rechner.

Kategorie Anrechnung
Gemüse-/Kräuterbeet (einjährige Kulturen)
Zählt nach tatsächlich bepflanzter Fläche (Länge × Breite) — nur wenn aktiv angebaut wird.
1 m² je m²
Hochbeet (bepflanzt)
Nur bepflanzte Hochbeete zählen. Genehmigungsfrei in Reinickendorf bis 10 m² Grundfläche.
1 m² je m²
Beerensträucher (z. B. Johannisbeere, Stachelbeere)
Beispielwert je Strauch — bitte durch den Gartenfachberater prüfen.
2 m² je Stück
Fruchttragende Rankpflanze (z. B. Weinrebe, Kiwi) 2 m² je Stück
Obstbaum unter 1,50 m Höhe
Reinickendorf: Anrechnung nach tatsächlicher Höhe, nicht nach möglicher Endgröße.
2 m² je Stück
Obstbaum 1,50–2,50 m Höhe 5 m² je Stück
Obstbaum ab 2,50 m Höhe
Obstbäume und Ziergehölze, die im freien Wuchs über 4,00 m erreichen können, sind in Kleingärten nicht zulässig (empfohlen: Halbstamm, Säulen- oder Spalierobst).
10 m² je Stück
Frühbeet / Gewächshaus (bepflanzte Fläche)
Zählt als gärtnerische Nutzfläche, sofern tatsächlich zur Anzucht/zum Anbau genutzt.
1 m² je m²
Sommerblumen / einjährige Zierpflanzen
Zählt nach Vorstandsbeschluss (07/2026) zur kleingärtnerischen Nutzfläche (1:1 der bepflanzten Fläche), erfüllt aber nicht die 10-%-Gemüsebeet-Pflicht.
1 m² je m²
Rasen- / Erholungsfläche
Zählt nicht zur kleingärtnerischen Nutzfläche im Sinne der Drittel-Regelung.
nicht anrechenbar
Terrasse / befestigter Sitzplatz
Zählt zur Laubenfläche (24-m²-Deckel), nicht zur gärtnerischen Nutzfläche.
nicht anrechenbar
Gartenweg (befestigt)
Zählt nicht zur gärtnerischen Nutzfläche.
nicht anrechenbar
Ziergehölz / Hecke (reine Einfriedung)
Reine Sicht-/Grenzhecken zählen in der Regel nicht zur gärtnerischen Nutzfläche — im Zweifel den Gartenfachberater fragen.
nicht anrechenbar

❓ Häufige Missverständnisse

„Mein Rasen ist doch grün – das zählt doch!"

Nein. Rasen ist Erholungsfläche und zählt nicht zur kleingärtnerischen Nutzung – egal wie gepflegt er ist.

„Ich habe viele Blumen, das ist doch Gärtnern."

Einjährige Sommerblumen und Zierpflanzen zählen bei uns nach Vorstandsbeschluss (07/2026) zur gärtnerischen Nutzfläche – sie erfüllen aber nicht die 10-%-Gemüsebeet-Pflicht. Dauerhafte Zierbeete (Stauden, Rosen) und Rasen zählen dagegen weiterhin nicht.

„Ein großer Apfelbaum deckt doch mein Drittel ab."

Ein Obstbaum ab 2,50 m Höhe wird mit 10 m² angerechnet – für das Drittel einer 300-m²-Parzelle bräuchtest du also rechnerisch zehn davon. Außerdem erfüllen Bäume nie die 10-%-Gemüsebeet-Pflicht.

„Das kontrolliert doch sowieso niemand."

Doch: Der Vorstand und der Bezirksverband begehen die Anlage regelmäßig. Bei dauerhafter Nichteinhaltung drohen Abmahnung und im Ernstfall die Kündigung des Pachtvertrags.

„Ich habe den Garten gerade erst übernommen."

Für Neuübernahmen gibt es Verständnis und Übergangszeit – sprich den Vorstand oder die Gartenfachberatung einfach an, gemeinsam findet sich ein realistischer Plan.

📐 Drittel-Rechner ausprobieren

Trag deine Parzelle ein und sieh sofort, ob du das Drittel und die 10 % erreichst.

🚦 Zum Ampel-System

Auf einen Blick: Was zählt voll, was teilweise, was gar nicht?

Grundlagen: § 3 Abs. 2 BKleingG; BGH, Urteil vom 24.07.2015 – V ZR 179/14; Merkblatt „Kleingärtnerische Nutzung", BdK Reinickendorf e. V., Stand 07/2026. Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

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