Ein Garten im Kleingartenverein Waldessaum …
was muss ich wissen?
Bevor du dich für eine Parzelle entscheidest, solltest du diese Besonderheiten unserer Kolonie kennen – vor allem zu Wasser, Abwasser, Strom und den laufenden Kosten.
⚖️ Rechtlicher Rahmen
Die Kleingartenanlage unterliegt den Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes sowie weiteren gesetzlichen Regelungen für das Kleingartenwesen. Das Gelände gehört dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Reinickendorf, und wird durch den Bezirksverband der Kleingärtner Reinickendorf e.V. (BdK) als Zwischenpächter verwaltet. Die Kolonie Waldessaum e.V. ist Mitglied im BdK Reinickendorf und dein direkter Ansprechpartner vor Ort.
Kein öffentliches Wasser- und Abwassersystem
Die Gärten sind nicht an das öffentliche Wasser- und Abwassernetz angeschlossen. Für jeden Garten braucht es einen eigenen, gebohrten Gartenbrunnen mit Brunnenpumpe zur Bewässerung.
- • Kein Brunnen vorhanden? Die Errichtung ist bei der zuständigen Senatsverwaltung anzuzeigen – eine Genehmigung ist nicht erforderlich.
- • Brunnenwasser kann zur Bewässerung, als Brauch- und auch als Trinkwasser genutzt werden.
- • Bei Wasseranschluss in der Laube ist eine jährliche Brunnenwasserbeprobung erforderlich.
- • Entsteht Abwasser (z. B. durch Spülbecken oder Toilette), ist eine abflusslose Abwassersammelanlage nötig, die einmal jährlich geleert werden muss.
Stromversorgung
Die Gärten werden in der Regel über ein internes Stromnetz versorgt. Nach der Teilung von Parzellen kann es vorkommen, dass (noch) kein Stromanschluss vorhanden ist – der Anschluss lässt sich im Einzelfall mit dem Verein klären und ist meist unproblematisch, erfordert aber Eigenleistung.
💶 Laufende Jahreskosten (Orientierung)
Ohne Müllabfuhr, individuellen Stromverbrauch, notwendige Versicherungen und Grubenabfuhr – Werte können je nach Gartengröße und Tarifen leicht variieren.
📌 Zusätzliche Pflichten
- • Mindestens eine 60-Liter-Mülltonne pro Parzelle (Kosten werden mit der Pacht erhoben) – größere Tonnen und andere Entleerungszeiten sind wählbar.
- • Eine Feuer- und Haftpflichtversicherung für die Laube ist Pflicht.
Noch Fragen?
Wir beraten dich gerne persönlich, bevor du dich endgültig entscheidest.